Zweitmeinung bei Operationen, neue gesetzliche Regelungen
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Sie wollen sich demnächst operieren lassen, sind sich aber nicht so sicher ob das richtig ist?
Ab 2019 gibt es das neue Zweitmeinungsverfahren. Das bedeutet, dass bei bestimmten, Operationen es ein gesetzlich festgelegtes Verfahren gibt. An das Verfahren müssen sich die niedergelassenen Ärzte halten.
Vorteil: Man kann alles in Ruhe noch einmal bedenken. Wer lässt sich schon gerne operieren?
Bisher wurde die Vorgehensweise allerdings nur für die Mandeloperationen und die Gebärmutterentfernung festgelegt. Wozu ist der Arzt verpflichtet? Worüber muss er informieren?