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Akademie von Matthias Krach

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Webinar: Recht für Fotografen - Was man fotografieren darf und was nicht!

Recht für Fotografen - Was man fotografieren darf und was nicht!

In Recht > Urheberrecht

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Ob Menschen, Bauwerke, Tiere oder Sachen - deutsche Gesetze sehen viele Einschränkungen für Fotografen vor. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Recht am eigenen Bild und dem Urheberrecht. Doch auch das Markenrecht sollte in diesem Zusammenhang nicht unbeachtet bleiben.

Das deutsche Recht enthält jedoch nicht nur Verbote, es normiert auch zahlreiche Ausnahmen, deren Kenntnis für jeden Fotografen nützlich sind. Panoramafreiheit, Privatkopie und unwesentliches Beiwerk sind geläufige Schlagworte.

Was sich genau dahinter verbirgt, wird in diesem Online-Seminar anhand zahlreicher Beispiele anschaulich erklärt. Dabei wird auch mit einigen weitverbreiteten Fehlvorstellungen ausgeräumt.

Wer als Fotograf also wissen möchte, was er fotografieren und später dann auch veröffentlichen darf, sollte an diesem Online-Seminar teilnehmen. Hier erhält er einen rechtlich fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Fotografierens.

Der Dozent, Herr Rechtsanwalt Matthias Krach, beschäftigt sich seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht und insbesondere mit dem Fotorecht. Um Fragen während des Online-Seminars zu ermöglichen, ist die maximale Teilnehmeranzahl auf 5 beschränkt.

AGB und Widerrufsbelehrung können hier eingesehen werden:
http://www.rechtsanwalt-krach.de/agb-und-widerrufsbelehrung-fuer-online-seminare/

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